Wie erfolgt eine spätere Korrektur bei Datenübermittlung durch Dritte?
Das Finanzamt übernimmt viele Daten automatisch, z. B. von:
- Arbeitgebern (Lohnsteuerbescheinigung)
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
Diese sogenannten elektronisch übermittelten Daten (eDaten) werden direkt in deine Steuererklärung übernommen.
Was passiert bei fehlerhaften oder verspäteten Daten?
Diese Daten können:
- fehlerhaft sein
- unvollständig übermittelt werden
- verspätet beim Finanzamt eingehen
→ In solchen Fällen kann dein Steuerbescheid zunächst falsch sein.
Korrektur durch das Finanzamt (§ 175b AO)
Sobald die richtigen Daten vorliegen, kann das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich ändern.
Das gilt auch, wenn:
- der Fehler nicht von dir verursacht wurde
- das Finanzamt den Bescheid bereits geprüft hatte
- der Bescheid schon längere Zeit bestandskräftig war
→ Die Korrektur erfolgt automatisch auf Grundlage der korrigierten Daten.
Wichtige Konsequenz für dich
Wenn ein Fehler auf übermittelten Daten Dritter beruht:
→ Der Steuerbescheid kann auch nachträglich zu deinen Ungunsten geändert werden.
Ein Einspruch hilft in diesen Fällen in der Regel nicht, da das Finanzamt gesetzlich zur Korrektur verpflichtet ist.
Beispiel aus der Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof (BFH-Urteil vom 20.2.2024, IX R 20/23) hat entschieden:
Wird eine Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft oder unvollständig übermittelt, darf das Finanzamt den Steuerbescheid auch noch Jahre später ändern.
→ Das gilt selbst dann, wenn du deine Angaben korrekt gemacht hast und der Fehler ausschließlich bei der Datenübermittlung lag.
Was solltest du beachten?
- Prüfe deine Steuerbescheinigung (z. B. vom Arbeitgeber) möglichst früh.
- Vergleiche diese mit den Daten im Steuerbescheid.
- Kläre Fehler direkt mit der übermittelnden Stelle (z. B. Arbeitgeber).
→ Nur korrigierte Daten können vom Finanzamt berücksichtigt werden.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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