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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


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Persönliche Angaben



Wer muss keine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig, wenn du nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet bist.

Das ist bei vielen Beschäftigten der Fall – insbesondere, wenn:

  • du in Steuerklasse I bist und nur Einkünfte aus deiner Anstellung hast.
  • du verheiratet bist und die Steuerklassen-Kombination IV/IV gewählt hast (ohne das sogenannte Faktorverfahren).

In diesen Fällen sind deine Einkünfte in der Regel bereits vollständig versteuert. Es muss keine Steuererklärung abgeben werden und das Finanzamt fordert dich auch nicht dazu auf.

Warum sich eine freiwillige Abgabe trotzdem lohnt

Auch wenn du nicht verpflichtet bist: In 9 von 10 Fällen gibt es Geld zurück! Denn oft wurden während des Jahres zu viele Steuern einbehalten, die du dir durch eine Steuererklärung zurückholen kannst.

Das bedeutet: Der Staat schuldet dir Geld – nicht umgekehrt. Eine Steuererstattung ist sehr wahrscheinlich!

Antragsveranlagung – die freiwillige Steuererklärung

Wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Du hast dafür viel Zeit:

Für das Steuerjahr 2025 gilt: Du kannst die Erklärung bis zum 31. Dezember 2029 abgeben.

So sicherst du dir auch Jahre später noch eine mögliche Rückerstattung.

Wer muss keine Steuererklärung abgeben?


Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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