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Beitragspflichtige Einnahmen

Warum sind diese Angaben erforderlich?

Damit du die volle Riesterförderung in Form von Zulagen erhalten kannst, ist es notwendig, dass du jährlich einen Mindestbeitrag in deine Riester-Rente einzahlst. Dieser Mindesteigenbeitrag entspricht 4 Prozent deines Vorjahresbruttoeinkommens. Falls du weniger als diesen Betrag einzahlst, wird deine Riester-Förderung entsprechend anteilig gekürzt. Um deinen individuellen Mindesteigenbeitrag zu berechnen, benötigen wir die folgenden Angaben.



Bist du unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?

"Unmittelbar zulageberechtigt" sind Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und daher von der Verminderung des Rentenniveaus betroffen sind. Gleiches gilt für Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung. Ferner seit 2008 Erwerbsminderungsrentner und Versorgungsempfänger.

Gehören beide Ehegatten zum begünstigten Personenkreis, steht jedem von ihnen die Altersvorsorgezulage gesondert zu. Voraussetzung ist, dass jeder einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat und Beiträge leistet. Um die höchstmögliche Zulage zu erhalten, muss jeder Ehegatte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen.

Gehört jedoch nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis, hat der nicht begünstigte Ehegatte (z. B. Hausfrau, Selbständiger) einen abgeleiteten Zulageanspruch, ist also "mittelbar zulageberechtigt". Mit der mittelbaren Zulagebegünstigung wird berücksichtigt, dass auch der andere Ehegatte von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen ist, da er später geringere Hinterbliebenenbezüge erhält. Voraussetzung für die mittelbare Zulagebegünstigung ist, dass beide Ehegatten jeweils einen Riester-Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen haben und der mittelbar begünstigte Ehegatte mindestens 60 Euro pro Beitragsjahr in seinen Vertrag einzahlt.

Bist du unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?



Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind 175 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 835 Euro im Jahr.

Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von deinem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Vorjahreseinkommens) kannst du jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist dein eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den du leisten musst, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gutverdienende Sparer. Den Sonderausgabenabzug musst du in deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, indem du die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt hast. Begünstigt sind nicht deine Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer dein Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn du keine Zulage beantragst, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht ratsam, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?


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