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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


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Zusammenfassung LSt-Bescheinigungen



Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn du mehrere Arbeitgeber hast, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, hast du auch mehrere Abrechnungen erhalten. Klicke in diesem Fall auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann kannst du in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in deiner Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen kannst du eine Beschäftigung auch wieder aus deiner Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis?

Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall kannst du für deinen Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, für den du dem Arbeitgeber deine Zustimmung zum Lohnsteuerabzug gegeben bzw. deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) freigegeben hast, musst du die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?



Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst du am Jahresende von deinem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben.

Hast du die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordere die Abrechnung von deinem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung musst du deiner Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil deiner Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn dein Arbeitgeber die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die für den monatlichen Lohnsteuerabzug maßgebend waren.

Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?



Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?

Nein. Seit dem Jahr 2010 werden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr versendet, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. So soll die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Finanzamt vereinfacht werden.

Seit 2013 werden alle Daten, die Arbeitgeber für den monatlichen Lohnsteuerabzug benötigt und die bisher auf der Lohnsteuerkarte aus Pappe enthalten waren, in einer Datenbank der Finanzverwaltung für den Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt. Diese Daten werden als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet:

  • Lohnsteuerklasse,
  • Faktor bei Steuerklasse IV,
  • Familienstand,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Religionszugehörigkeit des Ehegatten,
  • Zahl der Kinderfreibeträge,
  • Pauschbetrag für Behinderte / Hinterbliebene,
  • Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen),
  • Frei- und Hinzurechnungsbetrag bei Geringverdienern.

Gibt es keine Lohnsteuerkarten mehr?


Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

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Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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