Wie ist die Seite "Meine Steuererklärung" aufgebaut?
Auf der Seite „Meine Steuererklärung“ erhältst du einen Überblick über alle wichtigen Schritte – von der Dateneingabe bis zur Prüfung deines Steuerbescheids.
1 Daten eingeben
Im Bereich „Daten eingeben“ erfasst du deine Angaben für die Steuererklärung mithilfe des Steuer-Interviews. Die Fragen sind thematisch gegliedert und führen dich Schritt für Schritt durch die für deinen Steuerfall relevanten Bereiche.
Nimmst du am elektronischen Datenabruf teil, kannst du die für dich beim Finanzamt bereitgestellten Steuerdaten direkt übernehmen.

2 Tipps zum Steuern sparen
Hier findest du individuelle Steuertipps, die auf deine Angaben abgestimmt sind. Die Hinweise helfen dir dabei, mögliche Steuervorteile zu erkennen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

3 Daten prüfen
Vor der Abgabe deiner Steuererklärung kannst du deine Eingaben auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen lassen. Dabei werden mögliche Fehler, fehlende Angaben oder widersprüchliche Einträge erkannt und angezeigt.

4 Steuererklärung abgeben
Über diesen Bereich gelangst du zur Seite „Abgabe“, auf der du deine Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln kannst.
Hinweis: Für die elektronische Übermittlung muss deine Steuererklärung zunächst bezahlt und freigeschaltet werden.

Nach der erfolgreichen Übermittlung findest du hier die Empfangsbestätigung des Finanzamts mit Telenummer und Transferticket. Zusätzlich stehen dir alle wichtigen Unterlagen rund um deine Steuererklärung zum Download zur Verfügung.

Belege an das Finanzamt senden
In allen Bundesländern kannst du erforderliche Anlagen und Nachweise digital an die Finanzverwaltung übermitteln.
Bitte beachte: Belege sollten grundsätzlich nicht unaufgefordert eingereicht werden. Die Finanzverwaltung empfiehlt, Nachweise erst auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.
Weitere Informationen erhältst du im Abschnitt „Belege nachreichen“.
Abgabe der Steuererklärung neu starten
Hast du nach der Übermittlung einen Fehler festgestellt, kannst du den Abgabevorgang zurücksetzen und die Steuererklärung erneut übermitteln. Führe anschließend die einzelnen Schritte der Abgabe erneut durch.
5 Steuerbescheid prüfen
Nach Erhalt deines Steuerbescheids kannst du die Festsetzungen des Finanzamts mit deiner Steuerberechnung vergleichen und mögliche Abweichungen schnell erkennen.
Sobald elektronische Bescheiddaten verfügbar sind, werden diese automatisch von Lohnsteuer kompakt abgerufen. Darüber wirst du per E-Mail informiert.
Werden Unterschiede festgestellt, unterstützt dich Lohnsteuer kompakt bei der Prüfung der Abweichungen und stellt dir hilfreiche Erläuterungen sowie Vorlagen für einen möglichen Einspruch zur Verfügung.

Informationen zu deinem Finanzamt
Hier findest du die Anschrift sowie die aktuellen Kontaktdaten deines zuständigen Finanzamts. Das Finanzamt wird anhand der von dir ausgewählten Angaben automatisch zugeordnet.
Die Anschrift kann bei der Erstellung von Musterbriefen automatisch in das Adressfeld übernommen werden.

Zusätzlich erhältst du Informationen zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen bei deinem Finanzamt. Die Angaben basieren auf den Erfahrungen und Rückmeldungen von Nutzern, die ihre Steuererklärung bereits über Lohnsteuer kompakt eingereicht haben.
Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand deiner Steuererklärung stehen dir die Kontaktdaten des Finanzamts direkt zur Verfügung. Außerdem kannst du dein Finanzamt bewerten und deine Erfahrungen mit anderen Nutzern teilen.
Musterbriefe
In diesem Bereich findest du Musterbriefe und Anträge zu verschiedenen steuerlichen Themen. Die Vorlagen enthalten vorbereitete Standardtexte sowie Platzhalter für deine persönlichen Angaben. So kannst du schnell und einfach individuelle Schreiben erstellen.
Online-Steuerrechner
Steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Neue Freibeträge, Pauschalen oder Fördermöglichkeiten machen es oft schwierig, den Überblick zu behalten.
Mit den kostenlosen Online-Steuerrechnern von Lohnsteuer kompakt kannst du verschiedene steuerliche Fragestellungen schnell und unkompliziert berechnen.
Wie ist die Seite "Meine Steuererklärung" aufgebaut?
Wozu dient der Datenabruf?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Lohnsteuer kompakt. Über den Datenabruf kannst du personenbezogene Daten, die bei deinem Finanzamt über dich gespeichert sind, abrufen und direkt in deine Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)
Wenn du den Service einmalig eingerichtet hast, weißt du sofort, welche Daten das Finanzamt über dich vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2026 können die Daten für 2025, 2024, 2023 und 2022 abgerufen werden
Die bereitgestellten Daten kannst du dann mit wenigen Klicks in deine Einkommensteuererklärung bei Lohnsteuer kompakt übernehmen. Die Daten musst du so nicht selbst eintragen. Deine Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Du musst die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
So hast du mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Wozu dient der Datenabruf?
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Für das aktuelle Steuerjahr stehen dir folgende Abgabearten zur Verfügung:
1. Online-Abgabe mit Elster-Zertifikat
Du übermittelst deine Steuererklärung vollständig online mit deinem persönlichen Elster-Zertifikat.
- Kein Ausdruck, keine Unterschrift, kein Postversand erforderlich
- Voraussetzung: Gültiges Elster-Zertifikat
- Tipp: Besonders geeignet für Nutzer, die regelmäßig ihre Steuererklärung elektronisch einreichen
2. Online-Abgabe mit Identifikation
Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine vollständig elektronische Abgabe möglich – nach einmaliger digitaler Identifikation.
- Kein Postversand erforderlich
- Erforderlich: Einmalige Identifikation (z. B. per Ausweis oder Kontoabgleich)
- Hinweis: Ideal für Nutzer ohne eigenes Elster-Zertifikat

Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn du deine Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellst – z. B. mit Lohnsteuer kompakt –, gilt folgende gesetzliche Frist:
Abgabefrist: 31. Juli 2026
Bis zu diesem Datum muss deine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein.
Die Frist ist gesetzlich geregelt in § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO). Versäumst du die Frist, kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.
Versäumst du die Frist, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden.
Fristverlängerung beantragen – aber rechtzeitig!
- Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist.
- Der Antrag muss vor dem 31. Juli 2026 gestellt werden.
- In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2026 gewährt.
Grundlage: § 109 AO (Fristverlängerung durch das Finanzamt im Einzelfall)
Freiwillige Abgabe: Mehr Zeit für deine Erklärung
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du deine Steuererklärung freiwillig einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.
Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Freiwillige Abgabe möglich bis zum 31. Dezember 2029
Gesetzliche Grundlage: § 169 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
Tipp: Im Zweifel ans Finanzamt wenden
Du bist dir unsicher, ob du zur Abgabe verpflichtet bist? Dann frag bei deinem zuständigen Finanzamt nach. Dort erhältst du eine verlässliche Auskunft.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von deiner persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Wann besteht eine Abgabepflicht?
Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- du Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten hast (Progressionsvorbehalt),
- du gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hattest, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
- du mit deinem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt hast,
- du zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt hast (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
- du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurdest.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer findest du hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Wann besteht keine Abgabepflicht?
Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:
- du 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt warst,
- du in Steuerklasse I eingestuft warst,
- du keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hattest,
- keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn du unsicher bist, ob du abgeben musst, hilft dein zuständiges Finanzamt weiter.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wie funktioniert die Suche von Lohnsteuer kompakt?
Wenn du Hilfe zu einem bestimmten Thema benötigst, nutze einfach die Suchfunktion von Lohnsteuer kompakt. Gib dazu deinen Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicke auf „Suchen“.
Suchergebnisse und Funktionen:
- Du erhältst eine Übersicht aller Texte, die den Suchbegriff enthalten.
- Die Suche berücksichtigt:
- deine eingegebenen Daten,
- sichtbare und noch nicht sichtbare Eingabefelder,
- Hilfetexte und Ratgebertexte.
- Wähle einfach den passenden Text aus der Ergebnisliste aus.
Tipps für bessere Suchergebnisse:
- Kombiniere mehrere Suchbegriffe, um genauere Treffer zu erhalten. Es werden nur Texte angezeigt, die alle Begriffe enthalten.
- Wenn keine Ergebnisse angezeigt werden:
- Überprüfe die Schreibweise deiner Suchbegriffe.
- Verwende weniger oder allgemeinere Suchwörter.
- Die Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. Ob du „Sonderausgaben“ oder „sonderausgaben“ eingibst – die Ergebnisse bleiben gleich.
Wie funktioniert die Suche von Lohnsteuer kompakt?