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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurde die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen?

Gib an, ob die Immobilie teilweise selbstgenutzt oder unentgeltlich überlassen wurde.

Für ausschließlich selbstgenutzte Gebäude und Gebäudeteile musst du hier keine Angaben in der Steuererklärung machen. Du kannst das Objekt im Bereich "Vermietungsobjekte" entfernen!

Was bedeutet Selbstnutzung?

Wenn du selbst oder deine Familienangehörigen die Immobilie oder einen Teil davon bewohnt haben, gilt sie als "teilweise selbstgenutzt". Für selbstgenutzte Teile kannst du keine Einnahmen erzielen und daher auch keine Werbungskosten absetzen.

Beispiel: Du wohnst im Erdgeschoss deiner Immobilie, während das Obergeschoss vermietet wird.

Was bedeutet unentgeltliche Überlassung?

Wenn du die Immobilie (oder einen Teil davon) anderen Personen zur Verfügung stellst, ohne dafür Miete zu verlangen, gilt sie als "unentgeltlich überlassen". Auch für unentgeltlich überlassene Teile können in der Regel keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel: Du stellst deinen Kindern eine Wohnung im Haus zur Verfügung, ohne Miete zu verlangen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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