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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: ... darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten

Tragen Sie hier nur die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten der Handwerkerleistungen ein.

Wichtig: Tragen Sie hier nicht den gesamten Betrag der Handwerkerleistung ein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG werden nur die darin enthaltenen Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt.

Der Gesamtbetrag der Handwerkerleistung gehört in das Feld "Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)". Steuerlich relevant ist jedoch der hier eingetragene Anteil.

Die erforderlichen Beträge finden Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder in einer Bescheinigung nach § 35a EStG.

Enthält die Bescheinigung nach § 35a EStG bereits ausschließlich die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, können Sie denselben Betrag sowohl im Feld "Rechnungsbetrag" als auch im Feld "Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten" eintragen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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