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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Du warst kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2025 (von-bis)

Hast du das ganze Jahr einer Religionsgemeinschaft angehört bzw. warst du das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig, gib als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Bist du im Laufe des Jahres 2025 einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, gib als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2025 gib als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall gib das Sterbedatum an.

Aufgrund deiner Angaben berücksichtigt das Finanzamt das Ende der Kirchensteuerpflicht. Du musst in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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