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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Identifikationsnummer des geschiedenen Ehegatten / Lebenspartners

Trage hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer Deines geschiedenen Ehepartners ein, an den Du Unterhalt bezahlst.

Die Pflicht zur Angabe der Steuer-ID gilt nur, wenn die unterstützte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Für Unterstützungsleistungen an Personen im Ausland gelten andere Nachweispflichten, die jedoch keine Identifikationsnummer umfassen.

Hinweis zur Mitteilungspflicht

Dein geschiedener Ehe-/Lebenspartner ist verpflichtet, Dir seine Steuer-ID mitzuteilen. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit einer korrekten steuerlichen Zuordnung (§ 139b Abs. 2 AO).

Vorgehen bei verweigerter Mitteilung

Teilt die unterstützte Person Dir die Identifikationsnummer nicht mit, solltest Du zunächst erneut nachfragen und auf die gesetzliche Verpflichtung sowie mögliche steuerliche Nachteile hinweisen. Bleibt dies erfolglos, kannst Du die Nummer beim Finanzamt erfragen, sofern Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst (z. B. durch Unterhaltsnachweise). Beachte, dass das Finanzamt die Auskunft aufgrund von Datenschutzvorgaben verweigern kann.

Für die Anerkennung der Unterhalts- oder Ausgleichsleistungen als Sonderausgaben ist die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners erforderlich. Diese erfolgt über die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage U, die Deiner Steuererklärung beizufügen ist.

Finanztip

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