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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Hast du die Selbständigkeit aufgegeben und einen Veräußerungsgewinn erzielt?

Wähle "ja", wenn du deine selbständige Tätigkeit aufgegeben und dabei einen Veräußerungsgewinn erzielt hast.

Worum geht es hier?

Falls du deine selbständige Tätigkeit beendet und dabei Vermögen oder Firmenanteile verkauft hast, könnte dabei ein sogenannter Veräußerungsgewinn entstanden sein. In der Anlage S werden alle Veräußerungsgewinne erfasst – unabhängig davon, ob sie teilweise steuerfrei sind oder vollständig besteuert werden.

Was ist ein Veräußerungsgewinn?

Ein Veräußerungsgewinn ist der Gewinn, der entsteht, wenn das Betriebsvermögen (z. B. Firmenanteile, Maschinen, Grundstücke) beim Ende der Selbständigkeit verkauft wird und der Verkaufserlös über den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG auf diesen Veräußerungsgewinn anwenden, um deine Steuerlast zu senken. Dieser Freibetrag ist vor allem für ältere Steuerpflichtige gedacht, die eine langjährige selbständige Tätigkeit aufgeben.

Wann solltest du hier Angaben machen?
  • Wenn du deine selbständige Tätigkeit beendet hast.
  • Wenn du durch den Verkauf von Betriebsvermögen einen Gewinn erzielt hast.
Woher bekommst du die Informationen?

Die Höhe des Veräußerungsgewinns findest du in deinen Verkaufsunterlagen oder bei Bedarf in einer Gewinnermittlung, die du bei der Aufgabe deiner selbständigen Tätigkeit erstellt hast.

Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.

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