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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Willst du Kontoführungsgebühren geltend machen?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten für Kontoführung entstanden sind.

Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an.

Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Du kannst den Betrag also auch dann absetzen, wenn Du erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag darfst Du auch dann geltend machen, wenn Dir der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit Deinem Gehalt versteuert.

Du kannst auch einen höheren Betrag als 16 Euro als Werbungskosten abziehen, doch dazu musst Du nachweisen, dass die beruflich veranlassten Überweisungen höhere Kosten verursachen bzw. der berufliche Kostenanteil höher ist.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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