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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie viele Heimfahrten kann ich in welcher Höhe absetzen?

Liegt bei dir eine doppelte Haushaltsführung vor, kannst du auch Familienheimfahrten von der Steuer absetzen, jedoch nur maximal eine Fahrt pro Woche. Pro Jahr kannst du maximal 46 Heimfahrten ansetzen, da das Finanzamt von 6 Wochen Jahresurlaub ausgeht. Beachte aber, dass du diese Fahrten auf Nachfrage des Finanzbeamten belegen kannst.

Dies kann zum Beispiel durch Zugtickets oder durch den Kilometerstand deines PKW erfolgen. Die Familienheimfahrten kannst du mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) steuerlich geltend machen. Dabei ist der absetzbare Betrag nicht wie bei den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr beschränkt.

Kannst du zum Beispiel wegen Krankheit oder hoher Arbeitsbelastung eine Heimfahrt nicht antreten, kannst du stattdessen die Kosten für ein 15-minütiges Telefongespräch mit deinem Partner steuerlich geltend machen. Erhältst du aus den gleichen Gründen an deinem Arbeitsort Besuch von deiner Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder), kannst du deren Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.

Das gilt jedoch nicht für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Familie. Kosten für Familienheimfahrten mit dem Flugzeug oder einer entgeltlichen Sammelbeförderung werden in Höhe der tatsächlichen Kosten anerkannt.

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